Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Unternehmer)

 

§ 1 Allgemeines/ Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Firma Nikolaus März, Im Tiefenbach 4, 35088 Battenberg (Eder), und deren Kunden (Unternehmer) begründeten Rechtsverhältnisse dar. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich und schriftlich der Geltung abweichender Bedingungen zugestimmt. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehende oder von den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos durchführt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§14 BGB).

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Waren auf der Homepage des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es handelt sich um eine Aufforderung an den Kunden, dem Anbieter mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

(2) Der Anbieter wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per Fax, E-Mail oder in anderer schriftlicher Form im Wege einer Auftragsbestätigung bestätigen. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden einerseits und eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters bzw. die Versendung oder Übergabe der Ware an den Kunden durch den Anbieter zustande.

(3) Der Kunde ist für die Anwendung und Verwendung der bestellten Produkte selbst verantwortlich, weil diese außerhalb der Kontrollmöglichkeit des Anbieters liegt. Eine etwaige anwendungstechnische Beratung des Anbieters gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung im Bezug der vom Anbieter gelieferten Produkte auf ihre Eignung für den Kunden beabsichtigten Zweck.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preisangaben des Anbieters sind Nettopreise zzgl. jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzlich zum Warenpreis anfallende Kosten für Zahlung, Verpackung und Versand werden dem Kunden gesondert mitgeteilt.

(2) Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise. Der Anbieter behält sich vor, die auf der Homepage angegebenen Preise vor Vertragsschluss zu ändern. In einem solchen Fall stellt die Auftragsbestätigung des Anbieters ein abänderndes Angebot zum Vertragsschluss dar, sodass der Vertragsschluss erst mit gesonderter Annahme des Kunden zustande kommt.

(3) Die Arbeitsstunden werden nach den aktuellen Verrechnungssätzen des Anbieters berechnet.

(4) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonto gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter als vereinbart.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, eine Zahlung des Kunden zunächst auf die jeweils älteste, nicht titulierte Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, ist der Anbieter berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter schriftlich anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist auf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.

 

§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Verzug

(1) Lieferfristen und Liefertermine geltend nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich zugesagt werden. Der Anbieter ist an den Liefertermin bzw. die Lieferfrist nicht gebunden, wenn der Kunde seinen Obliegenheiten  (Anlieferung der Ware, Zahlung von Abschlägen, Beibringung erforderlicher Unterlagen etc.) nicht rechtzeitig nachkommt. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Vertrag durch den Anbieter bestätigt wurde.

(3) Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden ist der Anbieter von der Einhaltung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist befreit.

(4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Sitz des Anbieters verlassen hat.

(5) Wegen Lieferverzögerungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen, kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt. Der vereinbarte Liefertermin bzw. die Lieferfrist verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer des Lieferhindernisses.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, dem Kunden eine angemessene Annahmefrist zu setzen und nach deren fruchtlosen verstreichen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

 

§ 5 Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, die ausdrücklich zulässig sind.

(2) Die Lieferungen erfolgen ab Firmensitz des Anbieters. Der Anbieter ist nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden verpflichtet, die Ware auf dessen Kosten gegen versicherbare Risiken zu versichern. Der Anbieter ist berechtigt, die Ware jederzeit auf Kosten des Kunden entsprechend zu versichern.

(3) Ist die gelieferte Ware vom Anbieter zu montieren, erfolgt die Lieferung frei Baustelle. Mit der Anlieferung an der Baustelle geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Kunden über.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Teilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigen Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Kaufsache sofort zurückzunehmen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Teile pfleglich zu behandeln und während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten gegen jede Form des Untergangs zum Neuwert zu versichern.

(3) Kosten für Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auch während des Eigentumsvorbehalts von dem Kunden zu tragen, auch, wenn diese vom Anbieter durchgeführt werden.

(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Drittwiderspruchsklage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Er tritt dem Anbieter jedoch bereits alle Forderung in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung des Anbieters ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer und  Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde nach Auslieferung berechtigt. Das Recht des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde sein Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist oder Zahlungseinstellung nicht vorliegt.

(6) Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen oder verbundenen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu der oder den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Der Kunde verwahrt das so entstandenen Allein- oder Miteigentum für den Anbieter.

 

§ 7 Sachmängelhaftung, Haftung 

(1) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlung des Kunden oder Dritten auftreten.

(2) Der Anbieter haftet daher nicht für unsachgemäße Bedienung beim Ein-, Um- oder Auseinanderbau. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, wenn ein ihm zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit eine ihm zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischer Weise in vergleichbaren Fällen eintritt. Unberührt bleibt darüber hinaus die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Die gesetzlichen Ansprüche aus Sachmängelhaftung bei Warenlieferungen verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Ware. Eine Haltbarkeitsgarantie ist damit nicht abgegeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Untersuchungspflicht nach § 377 HGB auch bei Weiterveräußerung der Ware nachzukommen.

(5) Im Rahmen der Nacherfüllung steht dem Anbieter das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung zu. Die weitergehenden gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.

(6) Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden nicht vom Anbieter getragen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als der gewerblichen Niederlassung des Kunden verbracht worden sind. Dies gilt nicht, wenn das Verbringen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache entspricht. Für die Kosten der Nacherfüllung haftet der Anbieter nur insoweit, als er nach dem Vertrag zur Erfüllung verpflichtet gewesen wäre. Weitergehende Ansprüche sind insoweit auch im Rahmen des Schadensersatzanspruches ausgeschlossen.

(7) Das Rückgriffsrecht des Kunden gegen den Anbieter wegen solcher Ansprüche aus Sachmängelhaftung, die dem Kunden von dessen Abnehmern entgegen gesetzt werden, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachgekommen ist oder die Ware durch Verarbeitung abgeändert wurde.

(8) Die Haftung des Anbieters nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine dem Anbieter zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die dem Anbieter zurechenbare Pflichtverletzung auf einfache Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischer Weise in vergleichbaren Fehlen eintritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(9) Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen Verletzung, Körper und Gesundheit.

 

§ 8 Abtretungsverbot

Sämtliche Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Anbieter sind nicht abtretbar.

 

§ 9 Produkthaftung

(1) Der Kunde darf die Ware nur bestimmungsgemäß verwenden und muss dafür Sorge tragen, dass diese Ware nur an mit den Produktgefahren und -risiken vertraute Person weiter veräußert wird.

(2) Der Kunde ist verpflichtet bei der Verwendung der Ware als Grundstoff oder Teilprodukt von eigenen Produkten beim in Verkehr bringen des Endprodukts seiner Warnpflicht auch im Hinblick auf die vom Anbieter gelieferte Ware nachzukommen. Im Innenverhältnis stellt der Kunde den Anbieter der Geltendmachung von Ansprüchen oder Verletzungen dieser Obliegenheit auf ersten anfordern frei.

 

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Der Erfüllungsort ist 35088 Battenberg.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist 35066 Frankenberg.

(3) Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei dem Gericht zu verklagen, an dessen Sitz der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand oder dessen Sitz der Kunde eine Niederlassung hat.

(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die wirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzten, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.